Digitaler Kassenbon in Österreich: Was heißt das für deine Belege?
Kurz beantwortet: Seit 1. Oktober 2026 dürfen Betriebe in Österreich den Kassenbon auch digital übergeben – am Kundendisplay, per E-Mail oder in einer App. Papier bleibt erlaubt und kann jederzeit verlangt werden. Für dich heißt das: Mehr Bons kommen als PDF, Bild oder Mail. Leg sie genauso ordentlich ab wie Papierbons.
Von Team Belegerl · 22. Oktober 2026
Wer in den letzten Wochen beim Bäcker oder im Handel bezahlt hat, hat es vielleicht schon gesehen: Statt des Zettels gibt es den Beleg am Bildschirm, per QR-Code aufs Handy oder per Mail. Hier liest du, was sich geändert hat, was gleich bleibt und wie du die digitalen Bons sicher in deine Ablage bekommst.
Was hat sich am 1. Oktober 2026 geändert?
Laut EY hat das Finanzministerium mit einem Erlass vom 29.09.2026 die Belegerteilung neu beschrieben. Neu ist die „digitale Mitnahme“: Der elektronische Beleg darf auch per Bildschirmanzeige direkt an der Kassa übergeben werden. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Zahlung, ohne Ortswechsel, mit einem Bildschirm, der zur Kundschaft zeigt und den Beleg lange genug anzeigt.
Weiterhin möglich ist die Übermittlung direkt zu dir, zum Beispiel per E-Mail oder in einer App. Die Österreichische Bäcker & Konditor Zeitung ergänzt: Ein QR-Code ist nicht vorgeschrieben, und ein erst später erreichbarer Link genügt nicht.
Was bleibt gleich?
- Die Belegpflicht bleibt. Der Beleg wird weiter über die Registrierkasse erstellt und signiert, die Verantwortung liegt beim Betrieb.
- Papier auf Wunsch. Du kannst laut Erlass einen Papierbeleg verlangen, spätestens bis Geschäftsschluss am selben Tag.
- Keine Pflicht zur Umstellung. Betriebe dürfen weiter Papierbons ausgeben.
- Kontrollen. Laut Bäcker & Konditor Zeitung will das Amt für Betrugsbekämpfung die korrekte Weitergabe digitaler Belege in den ersten Wochen verstärkt prüfen, vor allem in bargeldintensiven Branchen.
Was bedeutet das für deine eigene Belegablage?
Wenn du Belege für deinen Betrieb sammelst, ändern sich vor allem die Wege, auf denen ein Bon zu dir kommt:
| Wie der Bon kommt | Was du damit tust |
|---|---|
| Papierbon | fotografieren, Original nach Absprache mit der Steuerberatung ablegen |
| Bon per E-Mail | an dein Beleg-Postfach weiterleiten |
| Bon in einer Kassen- oder Händler-App | als PDF oder Bild speichern und an die Beleg-App teilen |
| Bon am Display / per QR-Code | vor Ort aufs Handy holen und sofort ablegen – ein Link „für später“ ist laut Bericht nicht vorgesehen |
Der Vorteil digitaler Bons: Sie verblassen nicht wie Thermopapier. Der Nachteil: Sie landen leicht verstreut in Mails, Apps und der Galerie. Eine feste Routine hilft – jeder Bon kommt am selben Tag an denselben Ort.
So legst du digitale Bons mit Belegerl ab
- Mail-Bons: an dein Beleg-Postfach weiterleiten (9,90 € pro Monat ab Solo, im Business-Abo enthalten). Belegerl liest den Anhang und legt den Beleg ab.
- PDF oder Screenshot aus einer App: „Teilen → Belegerl“ wählen, wenn Belegerl am Startbildschirm installiert ist, oder die Datei in der App hochladen.
- Papierbons: wie gewohnt fotografieren – Belegerl liest Lieferant, Datum, Belegnummer, Netto, Umsatzsteuer und Brutto.
- Garantie nicht vergessen: Am Beleg kannst du „Umtausch bis“ oder „Garantie bis“ eintragen, Belegerl erinnert dich rechtzeitig.
Wie das im Alltag aussieht, zeigen die kurzen Videos unter Wie funktioniert eigentlich …?. Grundsätzliches zum Ablegen findest du unter Belege digitalisieren.
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Mit dem Free-Abo legst du 5 Belege pro Monat ab, dauerhaft kostenlos. Solo kostet 13,90 € im Monat und ist monatlich kündbar. Starte auf belegerl.ai – Foto drauf. Belegerledigt.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information auf Basis der genannten Berichte und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deine konkrete Situation frag deine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Seit wann gibt es den digitalen Kassenbon in Österreich?
Seit 1. Oktober 2026. Ein Erlass des Finanzministeriums vom 29.09.2026 erlaubt laut EY, den elektronischen Beleg auch per Bildschirmanzeige direkt an der Kassa zu übergeben. E-Mail und App waren und bleiben möglich.
Muss ich als Kunde den digitalen Beleg annehmen?
Laut EY gilt die Pflicht, den Beleg entgegenzunehmen und mitzunehmen, sinngemäß auch für elektronische Belege. Wer lieber Papier möchte, kann laut Erlass einen Papierbeleg verlangen – spätestens bis Geschäftsschluss am selben Tag.
Muss mein Betrieb auf digitale Bons umstellen?
Nein. Laut Österreichischer Bäcker & Konditor Zeitung bleibt der Papierbeleg erlaubt. Der digitale Weg ist eine zusätzliche Möglichkeit, die Belegerteilung selbst bleibt Pflicht.
Reicht ein Link, den ich später abrufe?
Nein. Laut Bäcker & Konditor Zeitung muss der Beleg während des Bezahlvorgangs ohne Ortswechsel abrufbar sein; ein erst später erreichbarer Link genügt nicht.
Wie lege ich digitale Bons für die Steuerberatung ab?
Mail-Bons leitest du an ein Beleg-Postfach weiter, PDFs oder Screenshots aus einer Kassen-App teilst du an deine Beleg-App. Wichtig ist, dass der Beleg vollständig und lesbar abgelegt ist. Was du konkret aufbewahren musst, klärt deine Steuerberatung.